Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei sowie der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens zugestimmt. Diese Verordnung beinhaltet auch Änderungen weiterer Vorschriften.
Angesichts der gestiegenen Kosten sowohl bei den Ausweisherstellern als auch bei den Personalausweisbehörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises erhöht, um eine kostendeckende Arbeit der Behörden sicherzustellen.
Ab dem 9. Februar 2026 gelten daher folgende Gebühren:
46,00 € für Antragstellende ab 24 Jahren
27,60 € für Antragstellende unter 24 Jahren
Bitte beachten Sie, dass bei der Erstellung eines digitalen Lichtbildes in der Gemeindeverwaltung zusätzliche Kosten in Höhe von 6,00 € anfallen können.