Fälligkeit der Hundesteuer am 01.04.2026 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Fälligkeit der Hundesteuer am 01.04.2026

„Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,

wir möchten Sie freundlich daran erinnern, dass die Hundesteuer am 01. April 2026 zur Zahlung fällig ist.

Bitte beachten Sie, dass hierfür die öffentliche Bekanntmachung vom 10. März 2026 gilt. Die Höhe der zu entrichtenden Steuer ergibt sich aus Ihrem zuletzt bekannten Bescheid.

Wir bitten Sie (falls keine Einzugsermächtigung vorhanden), den fälligen Betrag fristgerecht zu überweisen, um Mahnkosten zu vermeiden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.“