Erinnerung Kleineinleiterabgabe | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Bürger können bei ordnungsgemäßer Abwasserbehandlung eine Befreiung beantragen, Antrag bis 20.02.2027 einreichen.

Erinnerung Kleineinleiterabgabe

Eine Befreiung ist möglich, wenn das Abwasser ordnungsgemäß in einer Kleinkläranlage behandelt und der Klärschlamm ordnungsgemäß entsorgt bzw. der geringe Füllstand nachgewiesen wird. Der Befreiungsantrag mit entsprechenden Nachweisen muss bis spätestens 20.02.2027 bei der Gemeinde eingegangen sein. Verspätete Anträge können nicht bearbeitet werden. Eine Befreiung wegen Entsorgung gilt 3 Jahre, wegen geringem Füllstand 1 Jahr und muss anschließend erneut beantragt werden.

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