Turnusmäßige Zählerwechsel bei der Illschwang-Gruppe | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Turnusmäßige Zählerwechsel bei der Illschwang-Gruppe

Bei einigen Anschlussnehmern steht der Wechsel des Wasserzählers an. Unser Wasserwart wird die nächsten Wochen auf Sie zukommen.

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Illschwang-Gruppe verwendet ab diesem Jahr für die Ermittlung Ihres Wasserverbrauches funkauslesbare Wasserzähler.

Solche Zähler haben sowohl für den Verbraucher als auch für den Wasserversorger zahlreiche Vorteile:

  • Die Zählerstände können stichtagsgenau abgelesen und abgerechnet werden

  • Ablesefehler werden vermieden

  • Verringerung des Zeitaufwands für die Ablesung

  • Sie müssen unserem Ablesepersonal keinen Zutritt in Ihr Gebäude gewähren

  • Keine Kosten für Anschreiben zur Selbstablesung

  • Wegfall der Übermittlung des Zählerstandes an den Wasserversorger

(Bitte melden Sie Ihren Hauptzählerstand nicht mehr!)

  • Nach wie vor keine zusätzlichen Kosten durch den Zählerwechsel

Zudem kann ein digitaler Wasserzähler bis zu 12 Jahre eingebaut bleiben, während die bisherigen mechanischen Zähler aufgrund des Eichgesetzes alle sechs Jahre gewechselt werden müssen. Dieser, sich dadurch ergebende langfristige Kostenvorteil, wirkt sich positiv auf die Wassergebühr aus.

Das Funkauslesesystem ist auch hinsichtlich der Strahlung unbedenklich, als alle 16 Sekunden mit einer Leistung von 10 mW auf eine Dauer von 0,01 Sek - pro Tag somit lediglich insgesamt rund 50 Sekunden - gesendet wird. Schnurlostelefone (250 mW), Mobiltelefone (2.000 m) oder WLAN-Router (100 mW), die selbst im Standby-modus mit deutlich größerer Leistung senden, wirken dagegen im Vergleich mehrere Stunden am Tag, wenn nicht rund um die Uhr. Zudem ist die durch den Funkzähler tatsächlich auf den Menschen einwirkende Strahlungsleistung um etliches geringer als die abgestrahlte Leistung, da sich die Zähler in der Regel im Keller und somit nicht in unmittelbarer Nähe des Menschen befinden.

Alle datenschutzrechtlichen Vorgaben, welche in Art. 24 Abs. 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern geregelt sind, werden beachtet und eingehalten. Die Funkauslesung erfolgt verschlüsselt und kann ausschließlich von Mitarbeitern des Zweckverbandes vorgenommen werden. Der Zähler kann keine Daten empfangen und ist somit manipulationssicher.

Bitte beachten Sie, dass die vorhandenen Stall- und Gartenzähler weiterhin eigenständig und unaufgefordert durch den Abnehmer jeweils am 01. Dezember abgelesen werden sollen.

Teilen Sie dann die ermittelten Wasserzählerstände Ihrer Unterzähler jeweils bis spätestens 31. Dezember der Verwaltung mit.