Soforthilfe für Geschädigte des Hochwassers | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Soforthilfe für Geschädigte des Hochwassers

Die Bayerische Staatsregierung hat mit dem Erlass der Richtlinie über Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ zur Bewältigung der Folgen des Hochwassers Soforthilfen für Geschädigte des Hochwassers sowie Hilfen bei Existenzgefährdung aus dem Härtefonds beschlossen.

Entsprechende Anträge sind bei den Kreisverwaltungsbehörden zu stellen. Wichtig: Diese gelten nur für Schäden ab dem 31.05.2024. Die Anträge sind in Papierform im Landratsamt in Amberg oder online unter: www.amberg-sulzbach.de oder www.kreis-as.de erhältlich. Die Anträge müssen entweder in Papierform im Landratsamt abgegeben oder bei online bearbeiteten Dokumente per E-Mail an katastrophenschutz@amberg-sulzbach.de gesendet werden.

Außerdem benötigt das Landratsamt folgende Unterlagen zu den Anträgen:

-eine Kopie oder ein Foto des Personalausweises

- den Nachweis der Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung

- bei Antrag auf Ölschaden zusätzlich einen Kostenvoranschlag (kann auch nachgereicht werden)

Bei weiteren Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Amberg-Sulzbach unter: 09621/39-589 oder katastrophenschutz@amberg-sulzbach.de