Das Bundesministerium des Innern und für Heimat weist darauf hin, dass es seit dem 1. Januar 2024 neue Regelungen hinsichtlich der Gültigkeit von Kinderreisepässen gibt.
Ziel ist dabei, dass bereits bei der Reiseplanung nach der Gültigkeit von Ausweisdokumenten geschaut werden sollte und eine etwaige Neubeantragung ohne Zeitdruck erfolgen kann. Eltern sollten die Reisedokumente auch ihrer Kinder rechtzeitig vor Reiseantritt auf ihre Gültigkeit hin prüfen und ggf. neu beantragen.
Wichtig: bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen Personalausweis; außerhalb der EU einen Reisepass.
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit gerne an die Mitarbeiter im Rathaus oder die bundeseinheitliche Behördenhotline 115 wenden.