Die Verwaltung erinnert an die Befreiungsanträge zur Kleineinleiterabgabe für das Abrechnungsjahr 2024.
Die Anträge können ohne besondere Formvorschriften mit den jeweiligen Nachweisen per Post, Fax, E-Mail oder persönlich abgegeben werden und müssen bis spätestens Donnerstag, den 20.02.2025 bei der Verwaltungsgemeinschaft Illschwang eingegangen sein, um noch für das Abrechnungsjahr 2024 berücksichtigt werden zu können.
Genauere Informationen zur Kleineinleiterabgabe und den Befreiungstatbeständen finden Sie unter folgendem Link: