Die Verwaltungsgemeinschaft Illschwang erinnert, dass die Anträge auf Befreiung von der Kleineinleiterabgabe mit den entsprechenden Nachweisen noch bis 20.02.2026 eingereicht werden können. Verspätet eingegangene Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Genauere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.vgib.bayern/blog/vg-anliegen/kleineinleiterabgabe/