In Umsetzung der neuen staatlichen Vorgaben ist ab Montag, 04.04.2022, bei Terminen im Rathaus kein 3G Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) mehr erforderlich.
Aus Gründen der Kontaktnachverfolgung soll jedoch weiterhin ein Termin zur Bearbeitung der Anliegen vereinbart werden.
Auch die Maskenpflicht im Gebäude wird weiterhin umgesetzt. Eine FFP2 Maske ist wünschenswert, aber nicht mehr zwingend erforderlich, mindestens ist jedoch eine medizinische OP Maske zu tragen.