Hinweis zur Einhaltung der Hundehaltungsverordnung – Sicherheit geht vor | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Hinweis zur Einhaltung der Hundehaltungsverordnung – Sicherheit geht vor

Hinweis zur Einhaltung der Hundehaltungsverordnung – Sicherheit geht vor

Die Gemeinde Illschwang weist alle Hundehalterinnen und Hundehalter auf die geltende Hundehaltungsverordnung hin:

🔸 Große Hunde sind im öffentlichen Raum stets an einer reißfesten Leine zu führen. 🔸 Hunde dürfen das eigene Grundstück nicht unbeaufsichtigt und nicht ohne Leine verlassen können.

Diese Regelungen dienen dem Schutz und der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger, vor allem der Kinder und anderer Tiere.

⚠️ Wichtiger Hinweis: Aktuell wurde in der Ortschaft Illschwang ein Schäferhund beobachtet, der unbeaufsichtigt und ohne Leine frei umherläuft. Wir bitten dringend um Beachtung der Vorschriften – insbesondere im Interesse der öffentlichen Sicherheit.

Bitte beachten Sie: 👉 Bestimmte Hunderassen gelten automatisch als „große Hunde“ – unabhängig von der tatsächlichen Körpergröße, darunter auch Schäferhunde.

➡️ Bei wiederholter Missachtung der Hundehaltungsverordnung kann eine Geldbuße verhängt werden.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zum Schutz unserer Gemeinschaft.

Ihre Gemeindeverwaltung Illschwang