Weiterhin gilt, dass alle Bürgerinnen und Bürger zur Bearbeitung Ihrer Anliegen vorab einen Termin vereinbaren müssen, sofern ihr Anliegen nicht telefonisch oder per E-Mail geklärt werden kann.
Beim Termin selbst werden alle Bürgerinnen und Bürger im Eingangsbereich durch den Sachbearbeiter abgeholt, der zunächst den bereitzuhaltenden 3G-Nachweis überprüft. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Vorlage eines Testzertifikats nur ein ortsungebundener Test akzeptiert werden kann (z.B. ausgestellt durch die Apotheken).
Im Rathaus selbst gilt die FFP2 Maskenpflicht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!